Mietrecht

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Fachkompetenz

Rechtsanwalt für Mietrecht

Vertragsschluss - Mieterhöhung - Kündigung - Räumung - Renovierung

Der überwiegende Teil deutscher Haushalte wohnt zur Miete. Auf Vermieter- und auf Mieterseite gibt es eine Vielzahl von Konfliktfeldern, die eine qualifizierte und engagierte anwaltliche Beratung und Vertretung erfordern.

Wir beraten und vertreten sowohl gewerbliche und private Vermieter als auch Mieter auf allen Bereichen des Mietrechts, insbesondere:


  • Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Mieterhöhungen bzw. Mietminderungen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Mietzahlungsansprüchen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Schönheitsreparaturen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Mängelbeseitigungsansprüchen
  • Beendigung von Mietverhältnissen (z. B. wegen Eigenbedarf)
  • Durchsetzung oder Abwehr von Kautionszahlungsansprüchen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Maklerprovisionen


Vermietertipp:

Als Vermieter muss hier auf die äußerst kurze Frist von sechs Monaten ab Auszug des Mieters zur Geltendmachung von Schadenersatz gegen den Mieter geachtet werden. Lässt der Vermieter diese Frist verstreichen, hat er in aller Regel keine Möglichkeit mehr, den Mieter in Anspruch zu nehmen.

Sie sollten deshalb unverzüglich nach Auszug des Mieters die Rechtslage von uns prüfen lassen, zum Termin bringen Sie bitte den Mietvertrag und sämtliche Korrespondenz mit dem Mieter mit.


Mietertipps:

Für den Mieter ist es wichtig, nach Beendigung des Mietverhältnisses seine Kaution zurück zu bekommen. Hier gibt es die Problematik, dass der Vermieter sich nach der Rechtsprechung häufig bis zu sechs Monate Zeit lassen kann mit der Abrechnung und Auszahlung der Kaution


Das gilt insbesondere, wenn Schäden in der Wohnung zwischen Vermieter und Mieter streitig sind. Auch hier gilt es, sich rechtzeitig fachlichen Rat einzuholen, um beurteilen zu können, ob es zum Beispiel Sinn macht, aus Herausgabe der Kaution zu klagen oder ob man aus Kostengründen die sechs Monate abwartet.Eine existenzielle Problematik besteht für den Mieter, wenn er eine Kündigung des Vermieters erhält und der Vermieter auf Räumung der Wohnung klagt. Gerade in der heutigen Zeit ist es äußerst wichtig, die Wirksamkeit von ndigung und Räumungsklage durch uns prüfen zu lassen. 

Wenn Ihnen eine Räumungsklage zugestellt wird (zu erkennen am gelben Umschlag) ist sofortiges Handeln von Nöten. Denn hier laufen Fristen, bei deren Nichteinhaltung gegen den Mieter entschieden werden kann. Bringen Sie zum Termin den Mietvertrag, die Kündigung und, wenn schon zugestellt, die Räumungsklage mit. Das beste ist es natürlich, wenn Sie sich sofort nach Zugang der Kündigung bei uns melden, um deren Wirksamkeit überprüfen zu lassen. 


Ein häufiges Thema im Mietverhältnis sind Mängel in der Wohnung. Hier ist zu unterscheiden, ob der Mieter für die Mängel verantwortlich ist oder aber der Vermieter (so genannte bauseitige Mängel). Je nach dem Ergebnis ergeben sich für den Vermieter Ansprüche auf Beseitigung durch den Mieter und für den Mieter die Thematik Mietminderung, Zurückbehaltung von Miete und ebenfalls Beseitigungsansprüche. Melden Sie sich zeitnah bei uns, wenn eine solche Problematik auftritt.



Umfassende Beratung und Vertretung
aus einer Hand.

kompetent. persönlich. engagiert.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen (falls vorhanden) zum Besprechungstermin mit. Noch besser ist es, wenn Sie uns die Unterlagen bereits vorher einreichen, da sich dann der Besprechungstermin besser vorbereiten lässt:


  •   Mietvertrag mit allen Nachträgen, Zusätzen und Anlagen
  •   Hausordnung
  •   Betriebskostenabrechnung aktuell und der letzten Jahre
  •   Gegebenenfalls Schreiben zu einem Mieterhöhungsverlangen
  •    Gegebenenfalls Kündigungsschreiben
  •    Bisheriger Schriftwechsel zu der Angelegenheit
  •    Fotos und Skizzen des betroffenen Bereiches
  •    Rechnungen, Quittungen, Kostenvoranschläge
  •    Eventuell Verpfändungserklärung hinsichtlich der Kaution
  •   Sollte auf der Gegenseite bereits ein Rechtsanwalt eingeschaltet sein, dessen Name und Kommunikationsdaten


Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen bringen Sie den Versicherungsschein mit, aus dem sich die Versicherungsnummer ergibt. Sollten Sie bereits von Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Kostenschutzzusage erhalten haben, benötigen wir die sogenannte Schadensnummer.


Rechtsanwalt Lukas Semsi ist in unserer Kanzlei als Rechtsanwalt für Erbrecht zuständig.

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