Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Fachkompetenz
Abmahnung - Abfindung - Befristung - Kündigung - Urlaub - Zeugnis
Arbeitsrechtliche Fragestellungen begegnen jedem Arbeitnehmer ebenso wie jedem Unternehmer beinahe täglich aufs Neue. Ob es um die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses, die Fragen eines laufenden Arbeitsverhältnisses (wie Urlaubsgewährung, Überstundenvergütung, Direktionsrecht des Arbeitgebers, etc.) oder um die Fragen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen geht. Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Fragen des Individualarbeitsrechts, insbesondere:
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie vom Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben, gleich ob ordentlich oder außerordentlich, muss gerechnet ab dem Zugang des Kündigungsschreibens binnen drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wird diese Frist versäumt, ist so gut wie nichts mehr zu machen und die Kündigung wird wirksam. Weisen Sie deshalb unbedingt bereits bei der Vereinbarung eines Termins darauf hin, dass Sie eine Kündigung erhalten haben, damit Sie einen zeitnahen Termin erhalten. Wir fertigen für Sie die Kündigungsschutzklage und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Gut ist es, wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, die das Arbeitsrecht abdeckt. Im Arbeitsrecht muss jede Seite die Kosten und Gebühren – sowohl die außergerichtlichen als auch die der ersten Instanz – selbst tragen. Eine Kostenerstattung ist – je nach Ausgang des Verfahrens – erst ab der zweiten Instanz möglich. Bitte beachten Sie, dass manche Rechtsschutzversicherungen versuchen, Sie an ihre kooperierenden Anwälte zu vermitteln oder auf eine Hotline zu verweisen. Dem müssen Sie nicht folgen! Sie haben freie Anwaltswahl. Bestehen Sie darauf, selbst Ihren Anwalt aussuchen zu dürfen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen (falls vorhanden) zum Besprechungstermin mit. Noch besser ist es, wenn Sie uns die Unterlagen bereits vorher einreichen, da sich dann der Besprechungstermin besser vorbereiten lässt.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bringen Sie bitte den Versicherungsvertrag und – soweit vorhanden – die Kostenschutzzusage Ihrer Versicherung mit.
Damit wir Ihnen die bestmögliche Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen bieten können, benötigen wir genaue Informationen zu dem Ihrem Fall zugrunde liegenden Sachverhalt. Teilen Sie uns deshalb bitte bereits beim Erstkontakt mit, um was für eine Angelegenheit es geht und lassen Sie uns eventuell bereits vorliegende Korrespondenz/Vertragsunterlagen/Bescheide, etc. zeitnah zukommen.
Semsi | Graf | Buchmüller-Reiss
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Enge Straße 2
78224 Singen