Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Fachkompetenz
Trennung - Unterhalt - Umgang - Ehescheidung - Zugewinnausgleich
Einige dieser Fragen können bereits in einem Vertrag vor Eheschließung geregelt werden. Wer nicht durch vorausschauende Regelungen vorgesorgt hat, verliert schnell den Überblick aufgrund der Vielzahl der mit einer Scheidung verbundenen Folgen. Wir stehen Ihnen als Rechtsanwälte für Familienrecht in dieser emotional belastenden Zeit zur Seite und setzen Ihre Ansprüche zielsicher durch.
Im Folgenden finden Sie eine kurzen Überblick der sich häufig stellenden Fragen im Familienrecht.
Damit wollen wir Ihnen helfen, sich vor der Erstberatung bereits eine erste Orientierung zu verschaffen.
Fasst ein Ehepartner den Entschluss sich zu trennen, empfiehlt es sich, trotz der emotional schwierigen Situation zunächst einmal einen kühlen Kopf zu bewahren und nicht überstürzt zu handeln.
Bereits zu diesem Zeitpunkt bietet sich eine anwaltliche Beratung an, um alle für Trennung und Scheidung wesentlichen Gesichtspunkte zu besprechen.
Das gibt es bei einer Trennung zu beachten:
Achtung! Der Unterhaltsschuldner sollte möglichst früh zur Auskunft über sein Einkommen oder zur Zahlung aufgefordert werden um gegebenenfalls rückwirkend Unterhalt verlangen zu können
Gerne berechnen wir den Ihnen zustehenden Trennungsunterhalt oder überprüfen Forderungen, die gegen Sie gestellt werden.
Mit Trennung und Scheidung häufig verknüpft ist das Thema Unterhalt:
Trennungsunterhalt
Durch den Trennungsunterhalt sollen die sog. Ehelichen Lebensverhältnisse für beide Ehepartner während der Trennungszeit aufrecht erhalten bleiben. Es gilt zwischen den Ehepartnern der Halbteilungsgrundsatz.
Nachehelicher Unterhalt
Nach Ihrer rechtskräftigen Scheidung kann aufgrund verschiedener Gründe nachehelicher Unterhalt gefordert werden. Dies sind beispielsweise:
Kinderbetreuung
Aufstockungsunterhalt
Alter/Krankheit
Erwerbsloigkeit
Betreuungsunterhalt bei nichtehelichen Kindern
Auch wenn Sie mit dem Vater Ihrer Kinder nicht verheiratet waren, kommt ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt in Betracht.
Kindesunterhalt
Sofern eine oder mehrere Kinder vorwiegend bei einem Elternteil betreut werden, ist der andere Elternteil zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Dieser richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.
Gerne berechnen wir für Sie den Ihnen zustehenden bzw. den von Ihnen zu leistenden Unterhalt.
Hierzu benötigen wir folgende Unterlagen:
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Häufig ist es so, dass ein Ehegatte in der Ehe ein gewisses Vermögen bilden konnte, der andere nicht oder nur ein geringeres. Haben die Ehegatten keine vom gesetzlichen Regelfall abweichende Vereinbarung durch notariellen Ehevertrag getroffen, leben Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Der Zugewinn jedes Ehegatten wird ermittelt, indem man das Endvermögen (saldiertes Vermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags) jedes Ehegatten mit seinem Anfangsvermögen (saldiertes Vermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags) vergleicht.
Ist das Endvermögen höher als das Anfangsvermögen, nennt man die Differenz Zugewinn.
Hat ein Ehegatte einen höheren Zugewinn erzielt als der andere Ehegatte, ist er diesem zum Ausgleich verpflichtet. Zur Ermittlung eines möglichen Ausgleichsanspruch hat der gesetzgeber die Eheleute wechselseitig zur Auskunft über ihr Anfangs-, Trennungs- und Endvermögen verpflichtet.
Achtung! Der Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt nach 3 Jahren ab Rechtskraft der Scheidung
Sofern keine besonderen Härtefallgründe vorliegen, kann in der Regel nach Ablauf des Scheidungsjahres der Scheidungsantrag eingereicht werden.
Es ist möglich, dass nur der antragstellende Ehepartner anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehepartner kann im Scheidungstermin seine Zustimmung zur Scheidung erklären. Eine Vertretung beider Ehegatten durch einen Scheidungsanwalt sieht das Gesetz - auch im Rahmen einer einvernehmlichen Ehescheidung - nicht vor.
Sollte es bereits im Vorfeld Differenzen geben, ist zur Herstellung der sog. „Waffengleichheit“ zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner stets eine anwaltliche Beratung und Begleitung im Termin anzuraten.
Für eine schnelle und effiziente Durchführung Ihrer Scheidung können Sie vor Ihrem Besuch bereits folgendes Formular ausfüllen. Die beinhaltet bereits die wichtigsten Punkte für Ihren Scheidungsantrag.
Wir benötigen darüber hinaus folgende Unterlagen zur Einreichung Ihres Scheidungsantrags:
Durch den Versorgungsausgleich werden in der Ehe erworbene Rentenanrechte ausgeglichen. Er findet in der Regel im Zwangsverbund mit der Scheidung statt. Beide Ehepartner sind im gerichtlichen Verfahren zur Auskunft über ihre Anrechte verpflichtet.
Zu den im Versorgungsausgleich zu berücksichtigenden Versorgungen zählen Renten, Pensionen, Anwartschaften und Anrechte aus
Aufgrund von Ängsten vor entstehenden Kosten kommt es häufig vor, dass eine anwaltliche Beratung nicht oder jedenfalls nicht früh genug erfolgt. Das kann im Verfahren erhebliche Nachteile mit sich bringen. Wir möchten daher von vornherein transparent mit diesem Thema umgehen, um Ihnen in der ohnehin emotional belastenden Zeit ein Stück Sicherheit zu geben.
Ein Erstberatungsgespräch dient zur ersten Besprechung des Sachverhalts und soll für beide Seiten zur Orientierung und zum gegenseitigen Kennenlernen dienen. Vertrauen ist ein maßgeblicher Bestandteil unserer Tätigkeit. Gerne informieren wir Sie bereits hier über die voraussichtlich anfallende Vergütung sowie über Erfolgsaussichten und Risiken des weiteren Vorgehens. Für ein solches Erstberatungsgespräch fallen gem. § 34 Abs. 1 RVG Kosten in Höhe von 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer an.
Die Abrechnung unserer Gebühren erfolgt - sofern wir hierzu nichts abweichendes vereinbaren - auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Sowohl die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit als auch die Gerichtskosten richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert.
Für ein Scheidungsverfahren errechnet sich dieser Wert beispielsweise aus dem 3-fachen Nettoeinkommen beider Ehegatten, wobei der Mindestwert 3.000,00 € beträgt. Entsprechend der Gebührentabellen werden sodann die Kosten berechnet.
Sollten keine entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe.
Wenn Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie einen Bertungshilfeschein.
Die Trennungs- und Scheidungsfolgen können einvernehmlich in einer Vereinbarung geregelt werden. Regelungen im gegenseitigen Einvernehmen sind in der Regel schneller und günstiger.
Sofern alle wesentlichen Punkte zwischen Ihnen geklärt werden können, sind umfangreiche Anträge an das Familiengericht nicht nötig.
Folgende Punkte können beispielsweise durch Vereinbarung geregelt werden:
Die Regelung bestimmter Trennungs- und Scheidungsfolgen ist formbedürftig und bedarf zur Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Gerne beraten wir Sie zu einer persönlich auf Ihre Situation zugeschnittenen Vereinbarung.
Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin für Familienrecht Janina Franz, die Ihnen auch als Scheidungsanwalt bzw. Scheidungsanwältin zur Seite steht.
Damit wir Ihnen die bestmögliche Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen bieten können, benötigen wir genaue Informationen zu dem Ihrem Fall zugrunde liegenden Sachverhalt. Teilen Sie uns deshalb bitte bereits beim Erstkontakt mit, um was für eine Angelegenheit es geht und lassen Sie uns eventuell bereits vorliegende Korrespondenz/Vertragsunterlagen/Bescheide, etc. zeitnah zukommen.
Semsi | Graf | Buchmüller-Reiss
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Enge Straße 2
78224 Singen