Forderungseinzug für Handwerker

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Fachkompetenz

Forderungseinzug für Handwerker

Jeder Handwerker kennt das Problem: Kunden zahlen nicht oder jedenfalls nicht rechtzeitig. Und weil mal selbst in Vorleistung gegangen ist, sei es für Material oder Mitarbeiter, steht der nächste Auftrag auf der Kippe, weil schlicht das Geld aus dem vorangegangenen Auftrag noch fehlt. Wir sorgen dafür, dass Sie für Ihre gute Arbeit auch  bezahlt werden.

Außergerichtliche Betreibung

Wir übernehmen für Sie das außergerichtliche Forderungsmanagement einschließlich Ratenzahlungsvereinbarung und Überwachung der Zahlungseingänge, sobald Sie den Schuldner in Verzug gesetzt haben.



Gerichtliches Mahn- und Klageverfahren

Wir setzen Ihren Honoraranspruch schnell und zielgerichtet im gerichtlichen Mahn- oder Klageverfahren durch.

Kostenoptimierter Forderungseinzug

Realisieren Sie Ihre Außenstände durch unser effizientes und kostenoptimiertes Forderungsmanagement. Dabei bieten wir Ihnen im durch § 4 Abs. 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzten Rahmen - abhängig vom Auftragsvolumen - interessante  erfolgsabhängige Vergütungsmodelle an. 

Zwansgvollstreckung

Zahlt der Schuldner auch nach Titulierung der Forderung nicht in der geschuldeten Weise, setzen wir diese im Wege der Zwangsvollstreckung schnell und effizient durch. 

Alle Leistungen aus einer Hand.

Wir führen Sie zur erfolgreichen Durchsetzungen Ihrer Honorarforderungen.

Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen an eine rechtssichere Abrechnung der von Ihnen erbrachten Behandlungsleistungen und übernehmen für Sie sowohl die außergerichtliche Beitreibung als auch die gerichtliche Durchsetzung und anschließende Zwangsvollstreckung.


Dabei bieten wir Ihnen im durch § 4 Abs. 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzten Rahmen abhängig vom Auftragsvolumen interessante  Vergütungsmodelle an. 


Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um den anwaltlichen Forderungseinzug ist Rechtsanwalt Oliver Graf.

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